VZLS-Stiftung ZahntechnikPatrionat: Straumann

Zulassung

Bevor jemand überhaupt zur Schlussprüfung zugelassen werden kann, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Kandidatinnen und Kandidaten müssen über die folgenden drei Voraussetzungen verfügen:

a)    ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) für Zahntechnikerin/Zahntechniker oder einen gleichwertigen Ausweis vorweisen können;

b)    mindestens fünf Jahre als Zahntechnikerin/Zahntechniker in einem zahntechnischen Betrieb gearbeitet haben;

c)    über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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