Zulassung
Bevor jemand überhaupt zur Schlussprüfung zugelassen werden kann, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Kandidatinnen und Kandidaten müssen über die folgenden drei Voraussetzungen verfügen:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) für Zahntechnikerin/Zahntechniker oder einen gleichwertigen Ausweis vorweisen können;
b) mindestens fünf Jahre als Zahntechnikerin/Zahntechniker in einem zahntechnischen Betrieb gearbeitet haben;
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen.


