VZLS-Stiftung ZahntechnikPatrionat: Straumann

QS-Kommission

Die QS-Kommission setzt sich aus erfahrenen Berufsleuten der verschiedenen zahntechnischen Fachrichtungen zusammen. Ihr sind die folgenden Aufgaben übertragen:

Die QS-Kommission

  • erlässt die Wegleitung zur vorliegenden Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch;

  • setzt die Prüfungsgebühren nach Rücksprache mit dem Stiftungsrat der VZLS-Stiftung Zahntechnik fest;

  • setzt den Zeitpunkt und den Ort der Abschlussprüfung fest;

  • bestimmt den Prüfungsablauf;

  • veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Abschlussprüfung durch;

  • wählt die Expertinnen und Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein;

  • entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss;

  • legt die Inhalte der Module und Anforderungen der Modulprüfungen fest;

  • überprüft die Modulabschlüsse, beurteilt die Abschlussprüfung und entscheidet über die Erteilung des Diploms;

  • behandelt Anträge und Beschwerden;

  • überprüft periodisch die Aktualität der Module, veranlasst die Überarbeitung und setzt die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse fest;

  • entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen;

  • berichtet den übergeordneten Instanzen und dem BBT über ihre Tätigkeit;

  • sorgt für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, insbesondere für die regelmässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und den wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die QS-Kommission kann einzelne der Aufgaben an die Geschäftsstelle der VZLS-Stiftung delegieren.

Die Zusammensetzung der Kommission muss derart gestaltet werden, dass die notwendigen Fachkompetenzen zur ordnungsgemässen Durchführung der Prüfungen gemäss neuem Bildungsangebot gewährleistet werden.

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