QS-Kommission
Die QS-Kommission setzt sich aus erfahrenen Berufsleuten der verschiedenen zahntechnischen Fachrichtungen zusammen. Ihr sind die folgenden Aufgaben übertragen:
Die QS-Kommission
- erlässt die Wegleitung zur vorliegenden Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch;
- setzt die Prüfungsgebühren nach Rücksprache mit dem Stiftungsrat der VZLS-Stiftung Zahntechnik fest;
- setzt den Zeitpunkt und den Ort der Abschlussprüfung fest;
- bestimmt den Prüfungsablauf;
- veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Abschlussprüfung durch;
- wählt die Expertinnen und Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein;
- entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss;
- legt die Inhalte der Module und Anforderungen der Modulprüfungen fest;
- überprüft die Modulabschlüsse, beurteilt die Abschlussprüfung und entscheidet über die Erteilung des Diploms;
- behandelt Anträge und Beschwerden;
- überprüft periodisch die Aktualität der Module, veranlasst die Überarbeitung und setzt die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse fest;
- entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen;
- berichtet den übergeordneten Instanzen und dem BBT über ihre Tätigkeit;
- sorgt für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, insbesondere für die regelmässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und den wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die QS-Kommission kann einzelne der Aufgaben an die Geschäftsstelle der VZLS-Stiftung delegieren.
Die Zusammensetzung der Kommission muss derart gestaltet werden, dass die notwendigen Fachkompetenzen zur ordnungsgemässen Durchführung der Prüfungen gemäss neuem Bildungsangebot gewährleistet werden.

